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R22 - Verbot

 

Wir möchten die Verunsicherung vieler Betreiber

von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepump-

en zum Anlass nehmen und Sie über die geänder-

ten gesetzlichen Regelungen informieren.

 

 

 

R22    ist ab dem 01.01.2015 zur Verwendung

           verboten. Eingriffe in Kältekreisläufe

           dieser Anlagen sind nicht mehr zu-

           lässig. Im Fall von Reparaturen sind

           die Anlagen dauerhaft ausser Betrieb

           zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Betrieber von Kälteanlagen

ergeben sich zahlreiche neue Pflichten.

 

 

 

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

    Version: 2018-01-06

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