Zertifizierung nach § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Am 29.07.2009 wurde uns das Zertifikat gemäß § 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung in Verbindung mit Artikel 8 der Verordnung (EG)
Nr. 303 / 2008 verliehen.
Seit dem 04.07.2009 dürfen Installations-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Rückgewinnungsarbeiten an Kälteanlagen, die klimaschädliche Gase enthalten nur noch von Firmen ausgeübt werden, welche Inhaber des o.g. Sachkundenachweises sind.
Wir sind zertifiziert, Tätigkeiten an Kälteanlagen mit unbegrenzter Füllmenge auszuführen.
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